Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Leistungsbeschreibung
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Laufzeit und Kündigung
- Nutzungsrechte
- Vertraulichkeit
- Haftung
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen GrowSocials, Julien Kalkmann (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über LinkedIn-Marketing-Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln (z.B. Zahlung) erfolgen.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Auftragnehmer erbringt LinkedIn-Marketing-Dienstleistungen, insbesondere:
- Entwicklung einer Content-Strategie und Positionierung
- Erstellung von LinkedIn-Content (Posts, Artikel)
- Profiloptimierung
- DM-Outreach-Kampagnen
- Strategische Beratung
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Paketbeschreibung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarten Leistungen in zumutbarem Umfang und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers zu ändern oder von ihnen abzuweichen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
- Zugang zum LinkedIn-Profil oder -Unternehmensseite
- Informationen zu Zielgruppe, Positionierung und Geschäftsmodell
- Freigabe von erstellten Inhalten innerhalb angemessener Frist (in der Regel 48 Stunden)
- Benennung eines Ansprechpartners
- Teilnahme an erforderlichen Briefings und Abstimmungsgesprächen
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, betroffene Leistungen einzustellen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Minderung der Vergütung entsteht. Entstehen dem Auftragnehmer durch die Verzögerung Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu zahlen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die weitere Leistungserbringung einzustellen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- der Auftraggeber mit Zahlungen von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug gerät
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ist ausreichend).
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages erstellten Inhalten (Texte, Grafiken, etc.) das nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, diese für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken in seinem Portfolio zu präsentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien (Logos, Bilder, Texte) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer für die Dauer der Zusammenarbeit das Recht ein, diese Materialien zur Vertragserfüllung zu nutzen.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der vertragsgemäßen Zusammenarbeit zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren
- nach der Übermittlung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden
- der empfangenden Partei bereits vor der Übermittlung bekannt waren
- der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt werden
(3) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- Änderungen der LinkedIn-Algorithmen oder -Richtlinien, die die Reichweite oder Performance beeinflussen
- Sperrung oder Einschränkung von LinkedIn-Konten durch LinkedIn selbst
- Ausbleiben bestimmter Geschäftserfolge (z.B. Leads, Umsatz), da diese von vielen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
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